BASTUCK INVESTIERT IN EIN KOMPETENZCENTER FÜR GERÄUSCHEMISSION UND BAUT EIGENE PRÜFSTRECKE IM SAARLAND

  • Zertifizierung nach aktueller DIN ISO-Norm
  • für alle relevanten Messungen zur Geräuschemission
  • auch für Fahrzeughersteller nutzbar

Zwischen Lebach und Niedersaubauch ist eine moderne Prüfstrecke für Geräuschemissionen entstanden, deren Bau durch die Bastuck & Co. GmbH (Lebach) initialisiert wurde. Mit der Zertifizierung nach aktueller DIN ISO-Norm kann die Nutzung der Prüfstrecke nun offiziell beginnen. Der Sportauspuffanlagen-Experte aus dem Saarland kann somit direkt vor Ort alle relevanten Messungen zur Geräuschemission durchführen, um die Konformität der Sportauspuffanlagen nach den aktuellsten ECE-Normen zu erfüllen.

Für Rainer Bastuck, den Firmengründer und -inhaber der BASTUCK & Co. GmbH ist es eine extrem spannende Zeit: „Wir investieren in die Zukunft. Mit der Einführung der aktuellen Prüfnorm im Bereich der Abgasanlagen haben wir uns entschieden, die Grundlage zur Durchführung der immer komplexer werdenden Messungen selbst zu schaffen und daher in alle relevanten Messmittel inklusive Prüfstrecke zu investieren“, fasst Bastuck zusammen.

Auf der rund 300 Meter langen Strecke ist ein spezieller Asphalt nötig – auch das ist Teil der Prüfnorm. Dazu kommen weitere Anforderungen, die über die in der Vergangenheit üblichen Vergleichsmessungen hinausgehen. Berücksichtigt werden jetzt zusätzlich die Anfahrtsgeschwindigkeit zum Messpunkt und auch die Beschleunigung, abhängig vom Fahrzeuggewicht. „Das macht die gesamte Messung sehr aufwändig, sodass wir froh sind, dass ein Bau der Prüfstrecke so nah an unserem Firmensitz möglich war“, so Bastuck und ergänzt: „Nach erfolgter Messung und Auswertung der Ergebnisse können wir auf kürzestem Weg zur Firma fahren, dort in der Werkstatt etwaige Umbaumaßnahmen vornehmen und dann gleich wieder messen. Das spart enorm viel Zeit.“

Zertifiziert ist die Prüfstrecke nach der Norm DIN ISO 10844:2016, in der die Akustik-Anforderungen an Prüfstrecken zur Messung der Geräuschemission von Straßenfahrzeugen und ihren Reifen festgelegt ist. „Das bedeutet, dass auch Fahrzeughersteller die Strecke nutzen können, um Geräuschemissionen zu messen und das nicht nur für Abgasanlagen, sondern auch für alle anderen relevanten Geräusche, wie zum Beispiel Reifenabrollgeräusche“, erklärt Bastuck.

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